Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der

Virtuellas e.K.
Dorotheenstr. 46
D – 24939 Flensburg

§ 1. Geltungsbereich und anwendbares Recht

a) Verwenderin der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Elisabeth Fechner, Dorotheenstr. 46, 24939 Flensburg, als Inhaberin des Gewerbebetriebes „Virtuellas e. K.“ und Betreiberin der Internetplattform www.erfolgreiche-ferienimmobilien.de.

b) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen.

c) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

d) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 2. Vertragssprache, Vertragsabschluss und -annahme​

a) Die Vertragssprache ist Deutsch.

b) Unsere Angebote sind freibleibend.

c) Sämtliche Leistungen der Virtuellas e.K. erfolgen ausschließlich aufgrund der individuell vereinbarten Preise, der Leistungsbeschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

d) Dem Kunden / Auftraggeber bekannt gegebene Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb von drei Wochen Widerspruch erhebt.

e) Die Bestellung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per WhatsApp, über das Kontaktformular oder per E-Mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch den Auftragnehmer zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Der Auftragnehmer informiert den Kunden mit der Auftragsbestätigung über den Vertragsabschluss. Dies kann in schriftlicher oder auch mündlicher Form erfolgen.

f) Die Leistungsbeschreibung wird gemeinsam mit dem Kunden erstellt. Der Auftragnehmer behält sich Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vor. Der Auftragnehmer wird dem Kunden im Fall von Preisänderungen, Irrtümern und Druckfehlern während des Buchungsvorganges ein Gegenangebot ausstellen.

g) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eventuell bereits getätigte Zahlungen vom Kunden werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

§ 3. Preise

a)  Der Kunde erkennt an, dass die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots des Auftragnehmers kostenpflichtig ist.

b) Der Stunden- oder Paketpreis richtet sich nach der angefragten Tätigkeit  Die Höhe des Stundensatzes bzw. des Pakets variiert nach der Art der bestellten Dienstleistung.

c) Wenn die Dienstleistung nach Vereinbarung an einem Samstag, Sonntag oder an einem Feiertag erbracht, so verdoppelt sich der jeweils gültige Stundenlohn.

d) Alle auf dieser Website angegebenen Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese kommt jeweils noch zum Preis dazu und wird auf jeder Rechnung ausgewiesen.

e) Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands sind für die korrekte Abführung der jeweils gültigen Mehrwertsteuer an die Finanzbehörde ihres Landes selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer verrechnet an unternehmerische Kunden außerhalb Deutschlands im Sinne des Reverse Charge Verfahrens ausschließlich netto, ohne Mehrwertsteuer.

§ 4. Leistung

a) Der Auftragnehmer bietet seinem Kunden Dienstleistungen durch einen virtuellen, nicht persönlich vor Ort anwesenden Assistenten an. Ausnahmen hiervon werden gemeinschaftlich beschlossen. Nach Vertragsannahme hat der Kunde die Möglichkeit, seinem virtuellen Assistenten einmalige oder auch wiederkehrende Tätigkeiten zu übertragen. Der entsprechende Leistungsumfang wird vorher vom Kunden definiert und vom Auftragnehmer bestätigt.

b) Die Übermittlung der Aufträge kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per WhatsApp, über das Kontaktformular oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde muss seinem virtuellen Assistenten eine Erklärung bzw. Einweisung des Auftrages geben und ihn über die gewünschte Ausführungsweise des Arbeitsergebnisses aufklären. Wenn vorhanden, wird der Kunde dem Auftragnehmer eine Deadline mitteilen.

c) Der virtuelle Assistent des Kunden wird die vorliegenden Informationen über die Ausführung, das gewünschte Ergebnis und die eventuelle Deadline prüfen und hat jederzeit das Recht, fehlende Infos beim Kunden einzuholen sowie einen Gegenvorschlag zur Deadline zu unterbreiten, sollte sich diese als nicht realisierbar erweisen.

d) Sollte der Auftragnehmer in Verzug geraten, so ist ihm eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist kann der Kunde zu dem Teil vom Vertrag zurücktreten, in dem die Leistung noch nicht erbracht worden ist.

e) Die dem Kunden zugewiesenen virtuellen Assistenten arbeiten nur nach expliziter Absprache in den Räumlichkeiten des Kunden. Der Kunde kann den Aufenthaltsort seines virtuellen Assistenten nicht festlegen.

f) Der Kunde kann sich einen virtuellen Assistenten zur Bearbeitung seiner Aufgaben wünschen, jedoch behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, eventuell einen anderen Assistenten zuzuteilen. Auch ist ein Wechsel des virtuellen Assistenten im Verlauf der Auftragsbearbeitung durch den Auftragnehmer zulässig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle der Erkrankung, des Urlaubs oder aufgrund eines fachlichen Schwerpunktes Unterbevollmächtigte als Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der Leistung einzusetzen.

g)  Kosten für Dienstleitungen und Sachgüter, die im Auftrag des Kunden über den Auftragnehmer bei Fremdanbietern gebucht werden sollen, hat der Kunde selbst zu tragen und werden entweder direkt von diesem beglichen oder auf Wunsch vom Auftragnehmer an den Kunden in Rechnung gestellt. Eine Beauftragung/Buchung dieser Anbieter erfolgt nur nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden.

§ 5. Zahlung, Rechnung, Fälligkeit, Laufzeit, Verzug

a) Die Bezahlung der vereinbarten Dienstleistung ist mit Rechnungsstellung binnen zehn Tage fällig. Sobald ein Vertragsschluss zustande gekommen ist, erhält der Kunde die Rechnung per E-Mail, auf ausdrücklichen Wunsch hin auch per Post. Dies kann je nach Absprache vor oder nach Leistungserbringung erfolgen.

b) Jedes Stundenpaket hat eine Laufzeit von drei Monaten. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch auf nicht abgerufene Teile des Pakets. Es findet in diesem Fall keine Erstattung statt. Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden über den Ablauf der drei Monate zu informieren.

c) Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers einen Tag nach dem Fälligkeitsdatum in Verzug. Dem Auftraggeber steht dann auch kein Recht zu, die Zahlung bei Vorhandensein von Mängeln ganz oder teilweise zu verweigern, wenn er die Abnahme der Arbeiten verweigert. Solange der Arbeitnehmer die Vergütung nicht vollständig erhalten hat, kann der Auftraggeber Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nicht geltend machen.

d) Bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung der Rechnung hat der Auftragnehmer den gesetzlichen Anspruch, die Erbringung der Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung zu verweigern (Einrede des nicht erfüllten Vertrages). Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall vor, nach Mahnung und Fristsetzung zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten. Vertragspartner sind, sofern sie Kaufmann sind, nicht berechtigt, Beträge zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen.

e) Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, dem Auftraggeber die Rechnungen in elektronischer Form – per E-Mail – zukommen zu lassen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Zusendung von Rechnungen, Zahlungserinnerungen und Mahnungen in elektronischer Form einverstanden. Auf expliziten Wunsch des Kunden erhält dieser Rechnungen zusätzlich auf dem postalischen Weg. Für den Erhalt sowie den Fristenlauf bleibt jedoch die elektronische Zustellung maßgebend.

§ 6. Zeitabrechnung

a) Im Falle eines Stundenpakets werden die Dienstleistungen im 30-Minuten-Takt je Aufgabe und Tag abgerechnet.

b) Jede Aufgabe wird also mit mindestens 30 Minuten verrechnet.

c) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für eine lückenlose und nachvollziehbare Aufzeichnung der für den Kunden aufgebrachten Arbeitszeit zu sorgen.

d) Das aktuell noch für den Kunden verfügbare Stundenkonto wird dem Kunden jederzeit direkt auf Anfrage hin mitgeteilt.

§ 7. Mitwirkung und Informationspflicht des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Vertragsunterlagen, Rechnungen, Korrespondenzen, Log-In-Daten für Portale und Systeme) unentgeltlich und rechtzeitig in vollem Umfang erhält.

b) Des Weiteren ist der Auftragnehmer von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen, insbesondere überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen im Original oder stellt Kopien auf eigene Kosten zur Verfügung.

c) Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass elektronisch sowie postalisch oder persönlich übermittelte Informationen und Dateien technisch einwandfrei funktionieren sowie frei von Viren sind. Schäden, die aufgrund von vom Kunden übermittelten fehlerhaften Daten und Dokumenten entstehen, sind vollständig von diesem zu ersetzen bzw. zu begleichen.

d) Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht einhält, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die mit dem Kunden vereinbarten Deadlines der betroffenen Arbeitsaufträge aufzuheben oder nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nachholung der Mitwirkung die Arbeit am betroffenen Arbeitsauftrag vollständig einzustellen. Die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer aufgebrachte Arbeitszeit für den betroffenen Arbeitsauftrag wird, wie gewohnt, vom gebuchten Stundenkontingent abgezogen. Lag ein bestätigtes Angebot vor, so wird die bereits aufgebrachte Arbeitszeit als Anteil der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Eine anteilige oder vollständige Zeit- oder Wertgutschrift seitens des Auftragnehmers erfolgt nicht.

e) Unterschriften werden weder im Auftrag noch sonst vom Arbeitnehmer geleistet, jedes Dokument muss der Auftraggeber selbst unterzeichnen.

f) Der Auftraggeber hat den Eindruck zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien von dem Auftragnehmer selbst erstellt worden.

§ 8. Mängel, Gewährleistung, Verjährung

a) Der Auftragnehmer bemüht sich, die ihm übertragenen Leistungen gewissenhaft und zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Geben die Leistungen Anlass zu berechtigter Beanstandung, so ist dies binnen sieben Tage nach Leistungserbringung schriftlich anzumerken. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und erhält eine angemessene Frist zu Nachbesserung.

b) Schlägt die Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches fehl, so hat der Kunde das Recht, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 9. Haftung

a) Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Auftraggeber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Das vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der unternehmerische Kunde zu beweisen.

b) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers und dessen Angestellten für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen.

c) Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers bei Sach- und Vermögensschäden auf den nach dem Vertragsverhältnis vorhersehbaren Schaden.

d) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch den Auftraggeber durch Fehl- oder Schlechtinformation, unvollständige Überlassung der Unterlagen oder dessen eigene Fristversäumnisse verursacht wurden wie etwa der verspäteten Aufgabe an eine Übermittlungsperson.

e) Der Auftragnehmer haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit geschriebener Texte.

f) Insbesondere haftet der Arbeitnehmer nicht für Verlust oder Beschädigung überlassener Originale. Es wird ausdrücklich gebeten, nur Kopien an den Arbeitnehmer zu übermitteln.

g) Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Anwaltskosten, Prozesskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter. Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

h) Schadenersatzansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, es gelten kürzere gesetzliche Verjährungsfristen. Es gelten jedoch die gesetzlichen Verjährungsfristen im Fall von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit einer Person und bei arglistigem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln vom Auftragnehmer.

§ 10. Rücktritt und Kündigung

a) Vor Beginn der Ausführung des Auftrages kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, hat dann jedoch dem Arbeitnehmer eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Aufwendungen zu entrichten.

b) Als Ersatz für den entgangenen Gewinn ist der Auftragnehmer berechtigt, im Fall des Rücktritts 5% des vereinbarten Auftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt stets vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden nicht in der von dem Auftragnehmer berechneten Höhe entstanden ist.

c) Der Auftrag kann nach Beginn der Ausführung jederzeit gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, hat er sämtliche bereits erbrachte Teilleistungen zu vergüten, wobei ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen sind.

d) Es wird darauf hingewiesen, dass es kein gesetzliches Widerrufsrecht im Business-2-Business-Bereich gibt. Business-2-Business-Verträge sind vom Widerruf ausgeschlossen.

§ 11. Verschwiegenheitsverpflichtung, Geheimhaltung

a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Informationen, die er im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber erhält, auch nach Beendigung des Auftrages Stillschweigen zu bewahren und darf keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben (mit Ausnahme von 11c). Die erhaltenen Informationen dürfen nur zu Zwecken der vertraglich festgelegten Leistung verwendet werden.

b) Die vorstehende Pflicht findet keine Anwendung auf Informationen, die

  1. ohne Verschulden des zur Verschwiegenheit verpflichteten Vertragspartners allgemein bekannt werden; oder
  2.  der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
  3. durch einen Dritten, der am Auftragsverhältnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.

c) Vom Auftragnehmer beauftragte dritte Dienstleister, die zur teilweisen oder vollständigen Bearbeitung von Kundenarbeitsaufträgen herangezogen werden, sind mit größter Sorgfalt auszuwählen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der beauftragte dritte Dienstleister nur die für den Arbeitsauftrag nötigsten Informationen erhält. Des Weiteren gilt es, sicherzustellen, dass dritte Dienstnehmer keine Kundendaten weitergeben. Sofern möglich, ist die Identität des Kunden zu schützen. Die Auswahl der dritten Dienstleister hat nach ausreichender Prüfung sowie bestem Wissen und Gewissen zu erfolgen.

§ 12. Kommunikation & Datenschutz

a) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Kunden per Email zu führen. Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über Telefon, Whatsapp, SMS, etc. statt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Kommunikation über Whatsapp und SMS unverschlüsselt erfolgt.

b) Der Kunde stimmt zu, dass folgende persönliche Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen: Unternehmensname, Vorname, Nachname, Telefonnummer(n), E-Mail-Adresse(n), Postanschrift, UID-Nummer und Zahlungsdaten zur Auftragsabwicklung und zur Personalisierung von Online-Angeboten des Auftragnehmers.

c) Wenn der Kunde zugestimmt hat, dass er via E-Mail über Werbeaktionen und Informationen auf dem Laufenden gehalten wird, kann er natürlich jederzeit eine Widerspruch-Email an Office@virtuellas.com senden.

d) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die gesetzlich geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

§ 13. Urheberrecht

a) Der Kunde bestätigt mit seinem Auftrag, dass die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte bei allen von ihm an den Auftragnehmer übermittelten Arbeiten/Dokumenten bei ihm liegen. Der Kunde untersteht der Verpflichtung, den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

§ 14. Einschaltung von Drittunternehmen

a) Wir sind berechtigt, für die Erfüllung der von uns geschuldeten Leistungen Drittunternehmen zu beauftragen.

§ 15. Schlussbestimmungen

a) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

b) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

Made by Virtuellas 2020
SmartMockup

Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von assets.klicktipp.com zu laden.

Inhalt laden

Vortrag-Mockup ohne Männer
SmartMockup